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1. Vertragsgegenstand
DESTINATION organisiert für Sie Drehorte für Film- TV und Fotoshootings. Wir verpflichten uns, 1. Ihre Location gemäß den Daten und Beschreibungen in den Ausschreibungen von DESTINATION. 2. Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und 3. alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Angebot vereinbart haben.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und DESTINATION kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Buchung zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und DESTINATION wirksam. Falls Sie weitere Teilnehmer anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Angebotspreises) wie für Ihre Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die AVRB gelten für alle Teilnehmer.

2.1 Pass, Visa, Impfungen
In den DESTINATION Unterlagen finden Sie die allgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visum für C/CH Staatsbürger sowie allfällige Gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die bei der Einreise in das von Ihnen gewählten Location zu befolgen sind. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Festlegung der Homepage. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Impfungsvorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.

3. Preise
3.1 Angebotspreise
Die Preise für das Arrangement ergeben sich aus dem DESTINATION Angebot. Andere Prospekte (Hotelprospekte und anderes, nicht von uns produziertes Informationsmaterial), Internet-Seiten von Leistungsanbietern oder eigene Anfragen beim Leistungspartner sind nicht Gegenstand des Angebotes, und wir haften nicht für die darin enthaltenen Angaben. Die Angebotspreise verstehen sich (wo nicht speziell erwähnt) pro Person in Schweizer Franken.

3.2 Auftragspauschale
Bei direkter Buchung bei DESTINATION (z. B. Telefon oder Internet) wird keine Buchungsgebühr erhoben. Lediglich bei Zahlung mit Kreditkarten erheben wir eine Gebühr.

3.3 Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung und die Prämie für die gebuchten Versicherungsleistungen fällig und DESTINATION umgehend zu entrichten. Sie beträgt 60% des Angebotspreises und ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Restzahlung hat spätestens 30 Tage vor Abreise zu erfolgen. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Abreise ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen, spätestens jedoch vor Abreise. Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigen uns, die Reservation zu annullieren bzw. die Angebotsleistung zu verweigern.

3.4 Reisedokumente
Die Dokumente erhalten Sie, nach Eingang der vollständigen Zahlung, in der Regel 10 Tage vor Abreise. Bei Anmeldung zu einem Arrangement innerhalb 6 Arbeitstagen vor Abreise werden die Reiseunterlagen nicht nach Hause zugestellt, sondern auf elektronischem Weg bereitgestellt.

3.6 Preisänderungen
Es gibt Fälle, in welchen die in den DESTINATION Angeboten angegebenen Preise aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel: – nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen – neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren – Wechselkursänderungen – staatlich verfügte Preiserhöhungen. DESTINATION wird Preiserhöhungen, verglichen mit den in den Angebotenen angegebenen Preisen, jedoch spätestens bis 24 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum vornehmen.

4. Beanstandungen/Ersatzansprüche
Wird eine vereinbarte Leistung mangelhaft oder überhaupt nicht erbracht, sind Sie berechtigt und verpflichtet, sobald wie möglich bei unserer örtlichen Vertretung sofortige und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Wir bemühen uns nach Kräften um geeignete Lösungen. Ist Abhilfe oder eine angemessene Lösung innerhalb 48 Stunden nicht möglich, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen.

5. Haftung
5.1 Im Allgemeinen, Unfälle und Erkrankungen
DESTINATION haftet für die Erfüllung des Arrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es DESTINATION, der örtlichen Vertretung nicht möglich war, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Höhe der Vergütung bleibt jedoch beschränkt auf den Preis, den Sie für das Arrangement bezahlt haben. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet DESTINATION nicht für Änderungen im Programmablauf, die auf höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche DESTINATION nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

5.2 Sachschäden
DESTINATION haftet für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschädigungen von Sachen entsteht und von DESTINATION oder einem von DESTINATION beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z. B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen die für den Schaden Verantwortlichen an DESTINATION abtreten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings beschränkt auf den Preis, den Sie für das Arrangement bezahlt haben.

5.3 Besondere Veranstaltungen
Außerhalb des Angebotes können am Drehort örtliche Veranstaltungen, Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden. Diese können aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr persönliches Risiko. Wir lehnen dafür sowie für von Ihnen von der Reiseleitung gewünschte Dienstleistungen außerhalb des Arrangements jegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir oder unsere örtliche Vertretung als Veranstalter verantwortlich zeichnen.

5.4 Reisegarantie
DESTINATION ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung eingezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen das Informationsblatt „Garantiert hin und zurück“, das Sie beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, 8038 Zürich erhalten.

5.5 Versicherung
Zusätzlich zur von DESTINATION empfohlenen Kombi-Versicherung (bestehend aus Annullierungskosten, SOS-Schutz für Reisezwischenfälle und Flugreisegepäckversicherung) empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Heilungskosten- und einer Reisegepäckversicherung, sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben.

5.6 Zu Ihrer Sicherheit
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmäßig Informationen über Länder, in denen allfällige Sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweise können Sie selbst beim EDA (www.eda.admin.ch/reisehinweise oder Tel: 031 323 84 84) abrufen oder bei Ihrer Buchungsstelle beziehen. Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Antritt der Reise über diese Reisehinweise informiert haben und Ihnen die entsprechenden Risiken bewusst sind.

6. Stonierung/Änderung der Reise
6.1 Meldung
Falls Sie ein Angebot nicht antreten können, so müssen Sie dies DESTINATION durch eingeschriebenen Brief unter Angabe des Grundes mitteilen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei uns oder Ihrer Buchungsstelle. Dem Brief sind die Reisedokumente bei zulegen.

6.2 Änderung/Umbuchung
Bei Namensänderungen belasten wir Sie mit Fr. 50.-. Umbuchungen des Angebotes, der Location, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft nach Vertragsabschluss belasten wir mit einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- pro Auftrag. Für die gleichen Änderungen innerhalb der Annullierungsfristen gemäß Ziffer 6.4 sind außerdem die Annullierungskosten geschuldet. Die Fluggesellschaften verfügen je nach Tarif über strenge Bedingungen in Bezug auf Änderungen, Umbuchungen usw. vor und nach der Erstellung der Flugscheine. Allfällige Spesen dieser Art werden Ihnen nebst der Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

6.3 Ersatzperson
Vorausgesetzt, dass die beteiligten Unternehmen bzw. Leistungsträger Änderungen akzeptieren, keine behördlichen Anordnungen, gesetzlichen Vorschriften oder Tarifbestimmungen entgegenstehen, ist der Eintritt einer Ersatzperson unter den gleichen Voraussetzungen gestattet, sofern diese die besonderen Erfordernisse der Reise erfüllt. Bedingungen: Nebst der Ersatzperson haften Sie persönlich für die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Gebühren. Der Eintritt einer Ersatzperson ist unter Vorbehalt der organisatorischen Möglichkeiten bis spätestens zwei Werktage vor Reisebeginn zulässig. Bei Eintritt einer Ersatzperson entfallen allfällige Annullierungskosten wegen Namensänderung. Die Umbuchungsgebühren von Fr. 50.- pro Person werden belastet. Allfällige Kosten von Leistungspartnern werden weiter verrechnet.

6.4 Annullierungskosten
Annullieren Sie den Auftrag oder ändern Sie das Reiseziel oder Reisedatum weniger als 30 Tage vor Abreise, erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren die folgenden Kosten in Prozenten des gesamten Angebotspreise (inkl. Flughafentaxen, Versicherungen, Zuschläge usw.): – 29 - 15 Tage vor Abreise 30% – 14 - 8 Tage vor Abreise 50% – 7 - 1 Tage vor Abreise 80% – am Abreisetag 100%. Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Anmeldung, zu spätem Erscheinen am Abflugort- oder Abreiseort bzw. Verpassen des Anfluges wegen ungenügender Reisepapiere verrechnen wir 100% des Angebotspreis.

6.5 Arrangements mit Linienfluggesellschaften
Wir machen Sie auf die strengen Tarifbestimmungen der Linienfluggesellschaften aufmerksam. Für Umbuchungen, Namensänderungen und Annullierungen können relativ hohe Gebühren belastet werden, welche Ihnen zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Für Linienflüge gelten die Annullierungsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaft und Tarifklasse.

6.6 Versicherungsleistungen
Den detaillierten Leistungsumfang der Annullierungskostenversicherung und SOS-Schutz entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen. Bearbeitungsgebühren sind nicht durch die Versicherung gedeckt und in jedem Fall zu zahlen.

7. Sie treten das Angebot an, können Sie aber nicht beenden
Sofern Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen vorzeitig abbrechen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder der nicht beanspruchten Leistungen.

8. Wir können das Angebot nicht wie vereinbart durchführen
8.1 Programmänderungen
Es kann sich als notwendig erweisen, nach Vertragsabschluss das Programm oder einzelne vereinbarte Leistungen wie Unterkunft, Transportmittel, Fluggesellschaften oder Flugzeiten zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen eine nach objektiven Gesichtspunkten mindestens gleichwertige Ersatzleistung anzubieten, welche den Gesamtzuschnitt des Arrangement nicht erheblich beeinträchtigt. Wir informieren Sie so schnell wie möglich.

8.2 Höhere Gewalt und Streiks
Liegen Gründe vor, welche die Durchführung eines Angebotes unmöglich machen, wie höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder Umstände, die aus unserer Sicht zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten, kann DESTINATION auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten.

9. Verjährung
Schadenersatz gegen DESTINATION gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innerhalb einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Angebotes folgenden Tag.

9.1 Ombudsman
Vor gängig einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8800 Thalwill.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Im Verhältnis zwischen Ihnen und DESTINATION ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Zürich Gerichtsstand.



Ausgabedatum: September 2009
Postanschrift: DESTINATION Forchstr. 92 CH 8008 Zürich